Rechtsgebiete

Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts, vertreten und beraten wir Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen bei Abschlüssen, Änderungen oder Beendigungen von Mietverträgen, Kündigungs- und Räumungsverfahren, Mieterhöhungen, Modernisierungen und vielem mehr.

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Wohneigentumsrecht

Streitigkeiten können hier sowohl zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, als auch mit dem Verwalter entstehen. Wir beschäftigen uns mit baulichen Veränderungen, Beschlussanfechtungen und Instandhaltungsarbeiten.

Baurecht

Der Erfolg oder Misserfolg eines Bauvorhabens entscheidet sich bereits in der Vertragsgestaltung. Deshalb beraten wir Sie von Anfang an bei der Leistungsbeschreibung, bei der Wahl und Gestaltung der Vergütungsart und der Sicherheiten, die Wirksamkeit Ihrer Vertragsklauseln bestimme über Ihre Verhanldungsposition im Falle von Leistungsstörungen, besonders vor Gericht.

Immobilienrecht

Das private Immobilienrecht umfasst alle Rechtsfragen aus dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen über Grundstücke, die Errichtung und Nutzung von Gebäuden und die Finanzierung dieser Vorhaben sowie das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht und das Immobilienleasing. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, nicht zuletzt, da regelmäßig große Werte auf dem Spiel stehen. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht.

Juristische Begleitung des Projektmanagement

Die Begleitung von Bauprojekten durch unsere Kanzlei von Beginn an bietet elementare Vorteile. Durch eine vorausschauende Beratung lassen sich Konflikte häufig von vorne herein vermeiden, bei Problemen sachgerechte und rechtlich abgesicherte Lösungen finden. Eine kompetente juristische Projektbegleitung sorgt für eine zügige Abwicklung des Projektes und damit für dessen Wirtschaftlichkeit.

Sollte ein Streitfall nicht zu vermeiden sein, können wir rechtzeitig die richtigen Weichen für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung, sei es vor einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht, stellen.

Immobilien bei familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen

Wir beraten umfassend rund um das Thema „Erben & Vererben“. Auf Wunsch unserer Mandanten bieten wir auch Lösungen für sich im Zusammenhang mit einem Erbfall oftmals auftretende Probleme im Bereich Immobilien- und Baurecht an (z.B. Legalisierung von Schwarzbauten, Hilfe beim rechtssicheren Verkauf der Immobilie, etc.).

Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der Personen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind sowie die Rechtsbeziehungen im Rahmen von Pflegschafts-, Betreuungs- und Vormundschaftsverhältnissen.

Immobilie und Gesellschaftsrecht

Strafverteidigung

Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht

Verkehrsunfallrecht

Bußgeldverfahren